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Schifffonds stehen am Rand der Pleite – Anleger sollen Geld nachschießen


Rau sind die Sitten beim Fondshaus Dr. Peters. Zahlen Anleger die als „Darlehen“ deklarierten Ausschüttungen nicht nach anwaltlicher Aufforderung binnen der dort gesetzten Frist zurück, sehen sie sich mit einer Rückzahlungsklage konfrontiert, obwohl nicht wenige Anleger noch außergerichtlich versuchen, mit dem Fondshaus zu verhandeln.



Das Fondshaus Dr. Peters lässt bei seiner Containerschiff KG „Cape Byron“ erhaltene Ausschüttungen als „Darlehen“ bezeichnen und lässt diese aktuell mit zum Teil nicht nachvollziehbaren Begründungen über ihre Anwaltskanzlei gerichtlich zurückfordern“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche nicht nur betroffenen Anlegern vor Zahlung der geforderten „Darlehen“ anrät, sich an einen Fachanwalt zu wenden, der sich mit Schifffonds auskennt; diese weist auch darauf hin, dass bislang nur rd. 30% der ca. 2.500 Schiffe, die von Fonds betrieben werden, problemlos durch die Krise kamen. Zu ihnen gehören Schiffe wie die „ETAGAS“ der norddeutschen Vermögen und die „Conti Lissabon“ vom Fondshaus CONTI. Dies berichtet die Zeitschrift „Finanztest“ in ihrer aktuellen Ausgabe vom Mai 2010. Ein Dutzend Schiffsgesellschaften mussten schon Insolvenz anmelden, erlitten etwa 200 Anleger Totalverlust, die sich vor ein paar Jahren mit insgesamt EURO 9,0 Mio. an den Containerschiffen „Hannes C“ und „Carl C“ beteiligt hatten.





„Von der Finanzkrise sind überwiegend Containerfrachter betroffen, in denen das meiste Anlegergeld steckt. Hier brachen die Einnahmen um bis zu 80% ein“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter. Nicht wenige Anleger sehen sich demzufolge entweder Rückforderungsansprüchen ihrer Fondsgesellschaft ausgesetzt oder werden aufgefordert, ihren Sanierungsbeitrag zu leisten. Doch wie sinnvoll ist es, Sanierungsvorschlägen von Fondshäusern, Treuhändern und Beiräten zu folgen? „Anlegerfreundliche Sanierungskonzepte erkennt man unter anderem daran, dass nicht nur die Anleger zur Kasse gebeten werden; auch die beteiligten Fondshäuser, Treuhänder und Reeder sollten sich finanziell beteiligen“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter unter Verweis auf die Zeitschrift „Finanztest“. Zu prüfen sind Schadensersatzansprüche immer dann, wenn sich ein Anleger beim Abschluss einer Schifffondsbeteiligung falsch über Risiken informiert fühlt oder ihm – gerade bei Fremdfinanzierung über sein Kreditinstitut – Vermittlungsprovisionen verschwiegen wurden. „Wegen der einer Schiffsfondsbeteiligung immanenten Totalverlustgefahr der gesamten Einlage sind finanziell vor allem „Kleinanleger“ betroffen, welchen die Risiken aus dieser Beteiligung verschwiegen wurden. Gerade weil solche Beteiligungen oftmals als sichere Geldanlage oder Altersvorsorge angedient und gleichzeitig mögliche Risiken nicht bekannt gebeben wurden, sollten betroffene Anleger mit fachanwaltlicher Hilfe genau prüfen, inwieweit sie einer Rückzahlungsforderung ihres Fondshauses nachkommen. „Die Rückzahlung von Ausschüttungen oder die Beteiligung an einem Sanierungskonzept sind Signale einer Schieflage des Fonds, weshalb betroffene Anleger dann grundsätzlich fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen sollten“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche zudem auch darauf hinweist, dass deren Vertrauensanwälte derzeit zahlreiche Schadensersatzklagen für betroffene Anleger der in Schieflage geratenen Schiffsfondsbeteiligungen führen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.schutzverein.org.






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