SELECT * from justizadressen where `art`='Sozialgericht' and `bundesland` ='Thüringen'
5
          Anmelden | Login


Thüringen - Sozialgericht

Das Sozialgericht (SG) ist das Gericht erster Instanz innerhalb der deutschen Sozialgerichtsbarkeit. Seine Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG). Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit sind nach § 51 SGG funktionell zuständig für Entscheidungen in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten

Thüringer Landessozialgericht
Sozialgericht Altenburg
Sozialgericht Gotha
Sozialgericht Meiningen
Sozialgericht Nordhausen




Freunde im Netz:

Hier einige Empfehlungen aus dem WEB für Sie:

Die beliebstesten Städte in unsere Suche:

Für Strohmann und Treuhänder

Preise
Presse
AGB
Datenschutz